Spenden
Der Verein Life Earth gehört zu den ersten Organisationen österreichweit, die auf die Liste der begünstigten Spendenempfänger gemäß § 4a Z.3a EStG 1988 kommen.
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Was heißt das für Sie?
Die Übermittlung von Geldspenden (Privatpersonen) sowie Geld- und Sachspenden (Firmen) sind von der Steuer im Ausmaß von max. 10% des Vorjahreseinkommens / Gewinnes absetzbar.
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