Spenden

 

Der Verein Life Earth gehört zu den ersten Organisationen österreichweit, die auf die Liste der begünstigten Spendenempfänger gemäß § 4a Z.3a EStG 1988 kommen.

 

Was heißt das für Sie?

 

Die Übermittlung von Geldspenden (Privatpersonen) sowie Geld- und Sachspenden (Firmen) sind von der Steuer im Ausmaß von max. 10% des Vorjahreseinkommens / Gewinnes absetzbar.

 

Nähere Informationen erhalten Sie hier.